In einem Bereich, in dem Sekunden zählen und Menschenleben auf dem Spiel stehen, ist es unerlässlich, dass die Organisation des Rettungsdienstes kontinuierlich weiterentwickelt wird, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
In einem Bereich, in dem Sekunden zählen und Menschenleben auf dem Spiel stehen, ist es unerlässlich, dass die Organisation des Rettungsdienstes kontinuierlich weiterentwickelt wird, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
Der Personalbedarf folgt kontinuierlich den steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst. Nur das die Einsatzzahlen schneller steigen als die Personaldeckung. Die Berufsausbildung kann Abhilfe und Linderung verschaffen. Damit Auszubildende nicht nach der Ausbildung abwandern bedarf es einer sehr guten Ausbildungsbegleitung.
Die Praxisanleitung ist hierbei die oberste Spitze des Ausbildungsbetriebes. Sie wird benötigt, um die entsprechende Anzahl von Auszubildenden überhaupt anmelden zu können und ist ein wesentlicher Faktor für die allgemeinen Ausbildungsergebnisse.
Laut §3 NotSan-APrV müssen Praxisanleiter eine 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung jährlich nachweisen. Unser Ziel ist es, diese Pflichtfortbildung an den Bedürfnissen der Praxisanleiter und des Ausbildungsbetriebes auszurichten.
Festgeschriebene Fortbildungsangebote sättigen oft nicht die Bedürfnisse der Praxisanleiter, was oft zu Unzufriedenheit und Demotivation führt. Statt starre Pläne kann ein individuelles Angebot Abhilfe schaffen und dabei unterstützen, die eigenen Ressourcen herauszuarbeiten und eigene Strukturen zu überdenken sowie anzupassen. So können wir deutlich die Risiken der Azubi-Abwanderung minimieren.
Statt sinnlose Zeitverschwendung auf starren Fortbildungen zu verbringen, erreichen wir langfristige Erfolge durch flexible und individuelle Fortbildungsthemen, die wirklich interessieren. Dadurch schaffen wir Mehrwerte für die innerbetriebliche Fortbildung und sichern wertvolle Personalressourcen, die dringend benötigt werden.
Die Praxisanleitung ist hierbei die oberste Spitze des Ausbildungsbetriebes. Sie wird benötigt, um die entsprechende Anzahl von Auszubildenden überhaupt anmelden zu können und ist ein wesentlicher Faktor für die allgemeinen Ausbildungsergebnisse.
Laut §3 NotSan-APrV müssen Praxisanleiter eine 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung jährlich nachweisen. Unser Ziel ist es, diese Pflichtfortbildung an den Bedürfnissen der Praxisanleiter und des Ausbildungsbetriebes auszurichten.
Festgeschriebene Fortbildungsangebote sättigen oft nicht die Bedürfnisse der Praxisanleiter, was oft zu Unzufriedenheit und Demotivation führt. Statt starre Pläne kann ein individuelles Angebot Abhilfe schaffen und dabei unterstützen, die eigenen Ressourcen herauszuarbeiten und eigene Strukturen zu überdenken sowie anzupassen. So können wir deutlich die Risiken der Azubi-Abwanderung minimieren.
Statt sinnlose Zeitverschwendung auf starren Fortbildungen zu verbringen, erreichen wir langfristige Erfolge durch flexible und individuelle Fortbildungsthemen, die wirklich interessieren. Dadurch schaffen wir Mehrwerte für die innerbetriebliche Fortbildung und sichern wertvolle Personalressourcen, die dringend benötigt werden.
Vielen Dank für dein Interesse an unseren Leistungen. Wir melden uns in Kürze bei dir.
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